Steuerlicher Rechtsanspruch: kein Windhundrennen, kein Budgetdeckel, rückwirkend beantragbar. Ab 2026 deutlich verbessert.
25 % Standard + 10 % KMU-Bonus.
Anrechenbar je Arbeitsstunde (ab 2026, vorher 70 €).
Pauschale on top auf F&E-Personalkosten (neu ab 2026).
Bemessungsgrundlage bis 12 Mio € × 35 %.
Unsere Plattform nutzt KI als Co-Piloten — von der Identifikation förderfähiger Projekte über Formulierung bis zur prüfungssicheren Dokumentation.
Förderfähige Projekte identifizieren, Strategie festlegen.
Daten sammeln, Projekt auf der Plattform anlegen.
KI-Entwurf, von Experten finalisiert, bei der BSFZ eingereicht.
Wir managen den BSFZ-Prozess bis zum Bescheid.
Geltendmachung beim Finanzamt, prüfungssichere Doku.
📖 Vertiefung im Blog: Forschungszulage 2026 — was jetzt gilt →
KMU erhalten bis zu 35 % ihrer F&E-Personalkosten (25 % Standard + 10 % KMU-Bonus), plus 20 % Gemeinkostenpauschale. Die Bemessungsgrundlage reicht bis 12 Mio € pro Jahr — das ergibt maximal rund 4,2 Mio € Forschungszulage jährlich.
Ja. Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Rechtsanspruch und kann rückwirkend für laufende oder abgeschlossene F&E-Vorhaben geltend gemacht werden — ohne Antragsfrist und ohne Budgetdeckel.
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit eigenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten — unabhängig von Größe, Branche oder Gewinn. Auch Auftragsforschung und Eigenleistungen von Gesellschaftern sind anrechenbar (ab 2026 bis 100 €/Stunde).
Ja, beide lassen sich kombinieren — die Forschungszulage als steuerlicher Anspruch und ZIM als Zuschuss. Wir prüfen die optimale Kombination über alle fünf von uns betreuten Programme.
Wir starten mit einer kostenlosen Erstberatung und prüfen Ihr Förderpotenzial unverbindlich. Die mögliche Höhe schätzen Sie vorab selbst mit unserem Online-Rechner.
30 Minuten, kostenlos & unverbindlich. Wir prüfen Ihr Potenzial über alle fünf Programme.
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